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Unsere AGB für den Cafe Racer Webshop

ALLLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Früher trank man gemeinsam ein Bier. 
Heute wollen alle streiten… wir nicht.

Wir sind Menschen. Mit uns kann man reden.
Beschwerden, Wünsche, Anregungen? Umtausch?
Bitte zuerst an uns. Wir helfen Dir gerne weiter:
shop@titan-motorcycles.com

RECHTLICH VERTRETEN DURCH
PAULITSCH | LAW
Dr. Heidemarie Paulitsch
1010 Wien, Tuchlauben 13
Kleeblattgasse 4 / 4.OG
https://www.paulitsch.law/

JL
Rechstanwalt Mag. Jakob Liebmann
8010 Graz, Marburger Kai 47/II
https://www.ra-liebmann.at/

Präambel (Vorbemerkung)

Wir sehen uns als Partner (unserer Kunden) und bemühen uns daher stets die Wünsche unserer Partner und Kunden zu verstehen und auch zu erfüllen. Das heißt auch, dass wir uns in der Praxis um eine kulante und verständnisvolle Geschäftsabwicklung über die Grenzen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bemühen. Die nachfolgenden AGB stellen daher einen Rahmen für die Zusammenarbeit dar, der unsere Verantwortung und Pflichten aufzeigt.

Hinweis Online-Angebot: Produktionszeiten können je nach Auslastung und Auftragsvolumen variieren. Wir sind stets bemüht Deine Wünsche so schnell wie möglich zu erfüllen. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Geringe Farbabweichungen bei Produkten möglich, ergeben durch die Einstellungen an verschiedenen Monitoren oder der Beleuchtung der abgebildeten Produkte. Tippfehler und Irrtümer, technische und sonstige Änderungen, sowie Änderungen in der Verfügbarkeit einzelner Produkte, Preiserhöhungen, Zwischenverkäufe, Liefermöglichkeiten sind ausdrücklich vorbehalten. Siehe auch Impressum.

AGB Cafe Racer Webshop Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern

 

  1. Geltungsbereich

1.1.  Für den Geschäftsverkehr zwischen der Speichenwerk Cycles GmbH / TITAN Motorcycle Co. (nachfolgend „TITAN”) und Verbrauchern – also Personen, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört – (nachfolgend „Verbraucher”) gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”). AGB für die Motorradmanufaktur finden sich unter https://titan-motorcycles.com/impressum

1.2.  Verträge über Lieferungen und Leistungen durch TITAN werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.

1.3.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Verbrauchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TITAN hat der Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Leistung & Preise

2.1.  Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von TITAN ab Werk.

2.2.  Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Alle Preise in € Euro inkl. gesetzl. MwSt. (Mehrwertssteuer).

2.3.  In den Preisen nicht enthalten sind Versandkosten (vgl. Punkt 11. “Versand” und die Versandkosten auf der Website von TITAN) sowie sämtliche Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche (vgl. insbesondere Punkt 3.”Zusatzleistungen”). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.

2.4.  Es gelten die von TITAN angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotslegung, unter dem Vorbehalt, dass der Verbraucher keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 6.) wünscht und die gegebenenfalls benötigten produktionsfähigen Daten (vgl. Punkt 16.) innerhalb eines Monats nach Angebotslegung übermittelt. Davon ausgenommen sind ganz unwesentliche Änderungen, wie beispielsweise eine Änderung der Lieferadresse. Eine sich daraus ergebende Erhöhung der Versandkosten trägt jedoch der Verbraucher.

 

  1. Zusatzleistungen

3.1.  Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren von Druckwerken, Montage von Werbetechnik) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt oder durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.  Der Verbraucher trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.

3.3.  Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Verbrauchers nur geringfügig ab, so hat der Verbraucher die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.

3.4.  Korrekturabzüge werden dem Verbraucher nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. TITAN ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Verbraucher verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.

3.5.  TITAN ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Verbraucher eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt, wenn TITAN den Verbraucher zu Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hingewiesen hat.

3.6.  Wird von der Vorlage eines Korrekturabzugs Abstand genommen, so haftet TITAN für eine verschuldete Unrichtigkeit der Druckausführung.

 

  1. Vertragsabschluss

4.1.  Angebote und Preisangaben von TITAN sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.

4.2.  Der Verbraucher unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.

4.3.  Bei Bestellungen über den Online-Shop oder per E-Mail erhält der Verbraucher eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.

4.4.  TITAN kann Angebote von Verbrauchern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Verbraucher zustande.

4.5.  Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von TITAN nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).

 

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von TITAN.

 

  1. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

6.1.  Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher nach Vertragsabschluss (z.B. im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung von TITAN. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Verbraucher wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

6.2.  Der Verbraucher trägt sämtliche Mehrkosten, die TITAN durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Verbraucher entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.

6.3.  Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Verbraucher nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).

6.4.  TITAN haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Verbraucher nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.

6.5.  Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt TITAN keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.

 

  1. Rücktrittsrechte, Retouren, Umtausch

7.1.  TITAN hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten (Druck-)Daten oder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.

7.2.  Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten aufgrund eines Rohstoffmangels, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten odgl) verlängert sich – wenn TITAN an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist – die Lieferzeit in angemessenem Umfang (maximal fünf Wochen). Ist TITAN durch die genannten Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert und dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird TITAN von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Verbraucher daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich TITAN nur berufen, wenn TITAN den Verbraucher unverzüglich benachrichtigt.

7.3.  Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über

7.3.1. Dienstleistungen, wenn TITAN – aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;

7.3.2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

7.4.  Bei Verträgen, die nicht in Punkt 7.3. aufgelistet sind, hat der Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

7.5.  Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und wird wie folgt berechnet:

7.5.1. im Fall eines Dienstleistungsvertrags gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

7.5.2. im Fall eines Kaufvertrags gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat;

7.5.3. im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;

7.5.4. im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;

7.5.5. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

7.6.  Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher TITAN mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Er hat die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung das nachstehende Rücktrittsformular zu verwenden:

Rücktrittsformular (Vorlage)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
TITAN Motorcycle Co.
Korngasse 13 8020 Graz
1230 Wien

E-Mail: shop@titan-motorcycles.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)
erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

Gerne auch über unser vorbereitetes Formular: Rücktrittsformular Verbraucher

 

7.7.  Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

 

  1. Folgen des Rücktritts

8.1. Übt der Verbraucher sein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, so ist TITAN dazu verpflichtet,

alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen ausschließlich der Versandkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Verbraucher für die Rückzahlung ein Entgelt berechnet. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten. Es erfolgt keine Rückerstattung der Versandkosten.

8.2.  TITAN ist berechtigt, die Rückzahlung bis zum Erhalt der zurückzusendenden Ware oder bis zum Erhalt eines Nachweises, dass die Ware zurückgesandt wurde (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) zu verweigern.

8.3.  Der Verbraucher muss die Ware unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen) ab dem Tag, an dem er TITAN über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet, an TITAN zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der 14-tätigen Frist abgesendet wird. Die Ware muss unbeschädigt sein. Textilien ungetragen und ungewaschen, und mit allen Etiketten ausgestattet sein. Falls die retournierte Ware verschmutzt oder beschädigt ist, erstattet TITAN dem Verbraucher nicht den gesamten Kaufbetrag. Der Verbraucher hat dafür Sorge zu tragen, keine Flecken, Beschädigungen, etc. auf den Produkten zu hinterlassen. Der Rückversand muss innerhalb von 14 Tagen mit beilegender Rechnung erfolgen um das Produkt richtig zuordnen zu können.

Ergänzende Hinweise:

  • Bitte Waren genau so an uns zurücksenden, wie diese versandt wurden (unbenutzt mit allen Etiketten und Aufklebern – Originalverpackung oder Karton)
  • T-Shirt Umtausch bei falscher Größe ausgeschlossen, da Einzelanfertigung. Bitte Maß nehmen. Dennoch gerne Kontaktaufnahme mit TITAN.
  • Bitte Pflegehinweise beachten! T-Shirt Umtausch bei falscher Pflege und Handhabe ausgeschlossen.
  • Textilien müssen ungetragen, ungewaschen und mit allen Etiketten ausgestattet sein. Originalverpackungen bitte aufheben und nicht beschädigen.
  • Waren bitte mit Originalverpackung aufheben für den Fall der Rückgabe. Umtausch ohne Originalverpackung ausgeschlossen.
  • Alle Sonder- und Einzelanfertigungen sowie (Sonder-)Angebote sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Warenumtausch bei Nichtgefallen ausgeschlossen.
  • Bei Qualitätsmängeln, Defekten, kaputter Ware, Transportschäden und Falschlieferung bitte sofort nach Erhalt der Ware melden.

 

8.4.  Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Verbrauchers. Es erfolgt keine Rückerstattung der Versandkosten. TITAN übernimmt nicht die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Hinweis: Wir empfehlen einen versicherten Rück-Versand (z.B. DHL, DPD, etc.) inkl. Trackingnummer.

8.5.  Hat der Verbraucher verlangt, dass TITAN mit der Ausführung von Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er an TITAN einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

  1. Zahlung

9.1.  Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post oder elektronisch per E-Mail zugesandt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung ausdrücklich angeführt.

9.2.  Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:

Zahlungsempfänger:
Speichenwerk Cycles GmbH / TITAN Motorcycle Co.

IBAN. AT05 2083 3000 0010 1709
BIC. SPPLAT21XXX

Bitte immer Rechnungnummer als Zahlungsreferenz angeben!
Bei Überweisungen ist im Feld “Kundendaten/Identifikationsnummer” die Rechnungsnummer anzugeben, da sonst eine Schuldbefreiende Zuordnung der Zahlung nicht erfolgen kann.

9.3.  Bei größeren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann TITAN vom Verbraucher eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.

9.4.  Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für TITAN keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Verbrauchers.

9.5.  TITAN akzeptiert eine Reihe von Zahlungsmöglichkeiten: PayPal, MasterCard, Visa, Sofort-Überweisung, bei denen die Abwicklung der Bezahlung über entsprechende externe Partner erfolgt. Bitte beachten Sie allenfalls auch deren AGBs und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Zahlungsabwicklung.  Ein Kauf auf Rechnung (Bezahlung erst nach Erhalt der Ware) oder eine Abholung mit Bezahlung bei Abholung vor Ort kann nach vorheriger Genehmigung durch TITAN erfolgen. TITAN behält sich jedoch das Recht vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern oder eine Bonitätsprüfung des Verbrauchers durchzuführen.

Rechnungen erhalten Sie Standardmässig per E-Mail als PDF-Dokument. Beim Kauf auf Rechnung gelten ab Rechnungserhalt 14 Tage Zahlungsziel.

 

  1. Zahlungsverzug

10.1. Bei Zahlungsverzug hat der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen.

10.2. Der Verbraucher verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Verbraucher dazu verpflichtet, die TITAN dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern TITAN das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Verbraucher, pro Mahnung einen Betrag von EUR 15,– sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,– jeweils zu bezahlen.

10.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

10.4. Bei Zahlungsverzug ist TITAN berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist TITAN berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.

10.5. Schließt der Verbraucher den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. TITAN kann die Zahlung der offenen Forderung vom Verbraucher erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.

10.6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Verbraucher für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

 

  1. Versand

11.1. TITAN versendet an Adressen innerhalb Österreichs, Deutschlands, sowie in die Europäische Union und weltweit.

11.2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von TITAN unter “Versandkosten” angezeigt.

11.3. TITAN ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen, um kurze Versandzeiten und rasche Liefertermine zu ermöglichen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.

11.4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich auf der Website von TITAN. Die Lieferzeit wird ab Auftragsklarheit bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt TITAN alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16. “Beigestellte Materialien”) zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

11.5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Produktionsergebnissen durch den Verbraucher wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

11.6. Die von TITAN in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

11.7. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Verbrauchers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur, Bereitstellung zu verarbeitender Materialien) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet TITAN nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Verbraucher. Überdies hat TITAN einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus allenfalls entstehenden – vom Verbraucher schuldhaft verursachten – Kosten.

11.8. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Verbraucher angegebenen Lieferadresse auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von TITAN vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.

 

  1. Lieferverzug

12.1. Bei Lieferverzug muss der Verbraucher eine – an der jeweiligen Bestellung orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Verbraucher unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten.

12.2. Der Verbraucher kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder TITAN die Leistung unberechtigt und endgültig verweigert bzw. nicht in der Lage ist, binnen angemessener Frist zu liefern.

12.3. Tritt der Verbraucher infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.

 

  1. Annahmeverzug

13.1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.

13.2. Befindet sich der Verbraucher im Annahmeverzug, so ist TITAN berechtigt, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Verbrauchers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu auch Punkt 17. “Aufbewahrung”).

 

  1. Gewährleistung

14.1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farb-Kalibrierung bei Bildschirmen oder unterschiedlicher Farbräume oder unterschiedlicher Materialeigenschaften) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

14.2.  TITAN haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.

14.3.  Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von TITAN verschuldet sind.

14.4. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung”) maßgebend.

14.5. Nach erfolgter Datenübermittlung, Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Verbraucher geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.

14.6. Bei einer berechtigten Beanstandung kann der Verbraucher zwischen Verbesserung und Austausch wählen. TITAN ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder tunlich, so kann der Verbraucher Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – Wandlung des Vertrags verlangen.

14.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

14.8. Die Haftung von TITAN für allfällige Mangelfolgeschäden besteht nur nach Maßgabe des Punkts 15. (“Haftungsbeschränkungen”).

14.9. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse TITAN nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Verbraucher nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er TITAN eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.

 

  1. Haftungsbeschränkung

15.1. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TITAN nur für allfällige Personenschäden.

15.2. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.

15.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen.

15.4. Die Punkte 15.1. bis 15.3. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.

 

  1. Beigestellte Materialien und beigestellte Daten

16.1. TITAN übernimmt beigestellte Materialien nur unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche durch den Verbraucher zur Bearbeitung. TITAN haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust beigestellter Materialien, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. TITAN kann die Qualität von Produktionsergebnissen auf beigestellten Materialen aus technischen Gründen nicht garantieren. Der Verbraucher nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet ausdrücklich auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandel.

16.2. Sollte eine gesonderte Überprüfung durch TITAN gefordert werden, so werden diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.

16.3. Bei vom Verbraucher oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Verbraucher bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers und wird gesondert in Rechnung gestellt.

16.4. Wird vom Verbraucher kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei TITAN nicht bestellt, so übernimmt TITAN keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

16.5. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Verbraucher. TITAN ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.

16.6.  Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation: 16.6.1. TITAN ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäß ISO 15930-3), TIFF/IT- oder TIFF-Format bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten oder zu vektorisieren oder zu rastern, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) einzubetten.

16.6.2. Office Dateien (Word, PowerPoint, Publisher) werden nur nach vorheriger Absprache mit TITAN akzeptiert.

16.6.3. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.

16.6.4. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit TITAN akzeptiert.

16.6.5. Der Verbraucher stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Zeichensätze (Fonts) verwendet werden.

16.6.6. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.

16.7.  TITAN steht an den vom Verbraucher beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht zu.

 

  1. Aufbewahrung und Archivierung

17.1. TITAN zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von TITAN nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Verbraucher oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Verbraucher selbst zu besorgen.

  1. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen

18.1. Auf Wunsch des Verbrauchers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von TITAN.

18.2. Wenn TITAN selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Verbraucher mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten. 18.3. Im Übrigen hat TITAN das ausschließliche Recht, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. TITAN ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. 18.4. Der Verbraucher sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch TITAN keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.

18.5. Werden vom Verbraucher Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Verbraucher TITAN zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutzerklärung)

19.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.

19.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuelle personenbezogene Daten zu prüfen.

19.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.

19.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.

 

  1. Schad- und Klagloshaltung

20.1. Wird TITAN von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Verbrauchers in Anspruch genommen, so hat der Verbraucher TITAN schad- und klaglos zu halten.

20.2. TITAN muss solche Ansprüche Dritter dem Verbraucher unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Verbraucher auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von TITAN dem Verfahren bei, so ist TITAN berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Verbraucher ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schad- und klaglos zu halten.

  1. Schlussbestimmungen

21.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar.

21.2.  Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Beschäftigung des Verbrauchers ausschließlich zuständig. Dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.

21.3.  Die Vertragssprache ist Deutsch.

21.4.  Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von TITAN.

21.5. Kostenlose Schlichtung und Beratung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21.6. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.

21.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

AGB Caferacer Shop Speichenwerk Cycles GmbH / TITAN Motorcycle Co. ab 2020-08-08

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